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   BVerwG, 15.07.2022 - 4 B 32.21   

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BVerwG, 15.07.2022 - 4 B 32.21 (https://dejure.org/2022,23874)
BVerwG, Entscheidung vom 15.07.2022 - 4 B 32.21 (https://dejure.org/2022,23874)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juli 2022 - 4 B 32.21 (https://dejure.org/2022,23874)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer denkmalschutzrechtlichen Auflage hinsichtlich einer Reduzierung der (innergebäudlichen) Nutzfläche in einem angebauten Neubau; Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer denkmalschutzrechtlichen Auflage hinsichtlich einer Reduzierung der (innergebäudlichen) Nutzfläche in einem angebauten Neubau; Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 28.07.2021 - 4 BN 26.21

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Gehörsrüge

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2022 - 4 B 32.21
    Um dem Bezeichnungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO zu genügen, muss die Beschwerde darlegen, welches Vorbringen das Gericht (angeblich) nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen hat und unter welchem denkbaren Gesichtspunkt dieses Vorbringen für die Entscheidung hätte von Bedeutung sein können (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 35.13 - NVwZ 2015, 656 Rn. 42; Beschluss vom 28. Juli 2021 - 4 BN 26.21 - juris Rn. 2).

    Mit dem Vorwurf, das Berufungsgericht habe die Erfüllung der "Auflage" bezüglich der Verminderung der Nutzfläche und die Bedeutung der Zustimmung zu der Baugenehmigung im Jahr 2012 nicht zur Kenntnis genommen, missversteht die Beschwerde die Gehörsrüge als Mittel, die vorinstanzliche Entscheidung einer materiell-rechtlichen Prüfung zu unterwerfen und die gerichtliche Auseinandersetzung erneut und vertieft zu führen (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2021 - 4 BN 26.21 - juris Rn. 3 und vom 7. Februar 2022 - 4 BN 38.21 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2022 - 4 B 32.21
    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem u. a. in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).

    Ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist nur dann bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 m. w. N.).

  • BVerwG, 17.11.2009 - 7 B 25.09

    Denkmalschutz; Eigentumsgarantie; Eigentümer; Erhaltungspflicht; wirtschaftliche

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2022 - 4 B 32.21
    Ihre Antwort ergibt sich aus dem irrevisiblen Landesrecht (§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1, § 12 Abs. 1 SächsDSchG; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 17. November 2009 - 7 B 25.09 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 365 Rn. 10).

    Zudem ist es gerade wegen der Privatnützigkeit des Eigentums Sache des Eigentümers, ein Nutzungskonzept für das Denkmal zu entwickeln und auf seine Realisierbarkeit zu prüfen, und sich nicht ein solches Konzept von der Denkmalbehörde vorgeben zu lassen (BVerwG, Beschluss vom 17. November 2009 - 7 B 25.09 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 365 Rn. 12).

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13

    Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage;

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2022 - 4 B 32.21
    Um dem Bezeichnungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO zu genügen, muss die Beschwerde darlegen, welches Vorbringen das Gericht (angeblich) nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen hat und unter welchem denkbaren Gesichtspunkt dieses Vorbringen für die Entscheidung hätte von Bedeutung sein können (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 35.13 - NVwZ 2015, 656 Rn. 42; Beschluss vom 28. Juli 2021 - 4 BN 26.21 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 24.10.2019 - 3 B 26.19

    Begründung eines Wohnsitzes erst kurz vor der Ausstellung eines Führerscheins und

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2022 - 4 B 32.21
    Erforderlich ist ein förmlicher und vorbehaltlos gestellter, hinreichend substantiierter und auf die Erforschung von Tatsachen gerichteter Beweisantrag (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1986 - 6 C 98.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 177 S. 42), der "in der mündlichen Verhandlung" gestellt wurde (BVerwG, Beschlüsse vom 30. August 2017 - 2 B 34.17 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 51 Rn. 7 und vom 24. Oktober 2019 - 3 B 26.19 - NJW 2020, 1600 Rn. 36 ); unzureichend sind hingegen (nur) in vorbereitenden Schriftsätzen angekündigte Beweisanträge (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 6. September 2011 - 9 B 48.11 u. a. - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 69).
  • BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03

    Zum so genannten Dosenpfand

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2022 - 4 B 32.21
    Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten zu folgen (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. November 2004 - 1 BvR 179/03 - NVwZ 2005, 204 ; BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 5 B 17.08 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89

    Bauplanungsrecht: Begriff der betrieblichen Einheit bei bloßer Belegenheit zweier

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2022 - 4 B 32.21
    Es ist Sache des Bauherrn, durch den Bauantrag festzulegen, was Inhalt des Vorhabens und damit Gegenstand der von ihm begehrten Baugenehmigung sein soll, soweit er sich dabei innerhalb derjenigen Grenzen hält, die einer Zusammenfassung oder Trennung objektiv gesetzt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 1992 - 4 C 57.89 - BRS 54 Nr. 50).
  • BVerwG, 06.09.2011 - 9 B 48.11

    Verfahrensmängel; Anordnung und Dauer der aufschiebenden Wirkung;

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2022 - 4 B 32.21
    Erforderlich ist ein förmlicher und vorbehaltlos gestellter, hinreichend substantiierter und auf die Erforschung von Tatsachen gerichteter Beweisantrag (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1986 - 6 C 98.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 177 S. 42), der "in der mündlichen Verhandlung" gestellt wurde (BVerwG, Beschlüsse vom 30. August 2017 - 2 B 34.17 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 51 Rn. 7 und vom 24. Oktober 2019 - 3 B 26.19 - NJW 2020, 1600 Rn. 36 ); unzureichend sind hingegen (nur) in vorbereitenden Schriftsätzen angekündigte Beweisanträge (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 6. September 2011 - 9 B 48.11 u. a. - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 69).
  • BVerwG, 11.02.2008 - 5 B 17.08

    Erforderlichkeit der Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten des

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2022 - 4 B 32.21
    Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten zu folgen (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. November 2004 - 1 BvR 179/03 - NVwZ 2005, 204 ; BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 5 B 17.08 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 09.05.2018 - 4 B 40.17

    Bescheinigung der Kosten für den Umbau des im 2. Obergeschoss des Rückgebäudes

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2022 - 4 B 32.21
    Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren und insbesondere Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2018 - 4 B 40.17 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 30.08.2017 - 2 B 34.17

    Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Beweisermittlungsantrag; Bindungswirkung;

  • BVerwG, 25.06.1986 - 6 C 98.83

    Kriegsdienstverweigerungssachen - Anforderungen an Aufklärungspflicht - Zeugen -

  • BVerwG, 06.02.2013 - 4 B 39.12

    Versagung einer Baugenehmigung, wenn unterschiedliche Nutzungen in mehreren

  • BVerwG, 07.02.2022 - 4 BN 38.21

    Verwerfung des Normenkontrollantrags wegen Versäumung der Antragsfrist als

  • BVerwG, 14.10.2019 - 4 B 27.19

    Einzelhandel; Faktisches Baugebiet; Großflächiger Einzelhandel; Mischgebiet;

  • BVerwG, 28.07.2016 - 4 B 12.16

    Denkmalschutz; Veräußerung eines Baudenkmals; Eigentumsgarantie;

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 28.05.2019 - 4 BN 44.18

    Beeinträchtigung der Aussicht und die Aufhebung der Ortsrandlage durch

  • BVerwG, 03.12.2020 - 4 C 7.18

    Erstattungsregelungen für Bestandsgebäude zum Schutz vor Fluglärm rechtmäßig

  • BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98

    Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und

  • BVerwG, 21.12.1994 - 4 B 266.94

    Wacholderheide contra Baugenehmigung - Naturschutz vor Baurecht?

  • BVerwG, 26.06.1998 - 4 B 19.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Hinweispflicht durch das Gericht

  • BVerwG, 30.06.2003 - 4 B 35.03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für die

  • BVerwG, 03.08.2017 - 4 BN 11.17

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Eigentümerin eines Grundstücks; fehlende

  • BVerwG, 07.12.2021 - 4 BN 18.21

    (Keine) Antragsbefugnis einer Nachbargemeinde wegen Auswirkungen einer

  • BVerwG, 21.10.2020 - 4 BN 16.20

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision; Nachweis einer Divergenz zu

  • BVerwG, 22.03.2022 - 4 BN 54.21

    Zulässigkeit einer baulichen Nutzung (hier: Lückenschluss entlang einer Straße)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2024 - 13 S 196/23

    Zulassung der Berufung gegen ein Prozessurteil und bei teilbarem

    Schließlich ist die Entscheidungserheblichkeit des (vermeintlich) übergangenen Vorbringens darzulegen (zum Ganzen vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15.07.2022 - 4 B 32.21 - juris Rn. 27 und vom 14.01.1998 - 6 B 92.97 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 22.03.2023 - 4 VR 4.22

    Eilrechtsschutz gegen die Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung;

    Flugwege sind nach Bernotat/Dierschke zu berücksichtigen, soweit es sich um regelmäßig genutzte Verbindungsachsen handelt, die in der Regel im zentralen und weiteren Aktionsraum der Arten liegen (vgl. Bernotat/Dierschke [2021] S. 31; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2022 a. a. O. Rn. 65).

    Es ist grundsätzlich Sache des Denkmaleigentümers, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Erhaltung oder Nutzung des Denkmals darzulegen, denn regelmäßig verfügt nur er über die Informationen zur wirtschaftlichen Situation des Denkmals (BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2022 - 4 B 32.21 - juris Rn. 14; OVG Münster, Urteil vom 2. März 2018 - 10 A 1404.16 - NVwZ-RR 2018, 678 Rn. 57).

  • BVerwG, 01.11.2022 - 1 B 57.22

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Rüge der

    Ein Verfahrensmangel nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. und vom 15. Juli 2022 - 4 B 32.21 - juris Rn. 18).

    Sinn der Revisionszulassung nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist die Kontrolle des Verfahrensgangs, nicht der Rechtsfindung (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f. und vom 15. Juli 2022 - 4 B 32.21 - juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 09.02.2024 - 21 ZB 19.1734

    Ingenieurversorgung, erfolgloser Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung,

    Das Verwaltungsgericht wäre lediglich verpflichtet gewesen, entsprechende Hinweise zu erteilen, wenn es seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten oder sonst hervorgetretenen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt hätte stützen und damit dem Rechtsstreit eine Wendung hätte geben wollen, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens auch unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchten und die Beteiligten sich dazu nicht äußern konnten (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 29.11.2021 - 8 B 15.21 - juris Rn. 7; B.v. 15.7.2022 - 4 B 32/21 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 20.3.2023 - 23 ZB 22.2666 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 15.07.2022 - 4 B 33.21

    Darlegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache i.R.d. Beschwerde gegen

    Der Senat verweist insoweit auf die Ausführungen in seinem Beschluss vom heutigen Tag im Verfahren 4 B 32.21 mit denselben Beteiligten.

    Davon ausgenommen ist nur die im Verfahren 4 B 32.21 erstmals mit Schriftsatz vom 15. März 2022 und damit verspätet erhobene Rüge unterlassener Aufklärung und Beweiserhebung zur "willkürlichen Genehmigungspraxis" der Beklagten, die in der Beschwerdebegründung vom 9. November 2021 (S. 11 f.) im Verfahren 4 B 33.21 zumindest anklingt.

  • BVerwG, 12.12.2023 - 1 B 45.23
    Ein Verfahrensmangel ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. und vom 15. Juli 2022 - 4 B 32.21 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 08.05.2023 - 4 B 17.22

    Abwägung der Lärmschutzbelange hinsichtlich der Bestimmung der

    Eine Entscheidung stellt sich als eine das rechtliche Gehör verletzende Überraschungsentscheidung dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 2019 - 4 BN 44.18 - juris Rn. 12 und vom 15. Juli 2022 - 4 B 32.21 - juris Rn. 24).

    Denn die tatsächliche und rechtliche Würdigung ergibt sich regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung des Spruchkörpers (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2022 - 4 B 32.21 - Rn. 22 m. w. N.).

  • BVerwG, 23.08.2023 - 4 BN 18.23

    Erlass einer Veränderungssperre: Zeitspanne bis Aufstellung eines B-Plans?

    Eine Entscheidung ist eine das rechtliche Gehör verletzende Überraschungsentscheidung, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 25. Mai 2001 - 4 B 81.00 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 34 S. 20 f. und vom 15. Juli 2022 - 4 B 32.21 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 08.05.2023 - 4 B 18.22

    Abwägung der Lärmschutzbelange hinsichtlich der Bestimmung der

    Eine Entscheidung stellt sich als eine das rechtliche Gehör verletzende Überraschungsentscheidung dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 2019 - 4 BN 44.18 - juris Rn. 12 und vom 15. Juli 2022 - 4 B 32.21 - juris Rn. 24).

    Denn die tatsächliche und rechtliche Würdigung ergibt sich regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung des Spruchkörpers (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2022 - 4 B 32.21 - Rn. 22 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 09.03.2023 - 1 C 22/22

    Veränderungssperre; Normenkontrolle; Ausfertigung; Satzung; öffentliche Urkunde;

    Die drei von der Antragstellerin angestrengten gerichtlichen Verfahren zum Antrag auf Erteilung eines Fiktionszeugnisses (VG Dresden, Urt. v. 9. August 2017 - 4 K 1054/15 - Senatsurt. v. 19. November 2020, - 1 A 1279/17 - BVerwG, Beschl. v. 2. August 2021 - 4 B 5.21 -), zum Antrag auf 12. Verlängerung des Bauvorbescheides (Teilvorhaben Neubau - VG Dresden, Urt. v. 4. Juni 2019 - 4 K 1863/15 - Senatsurt. v. 20. Juli 2021 - 1 A 1040/19 - BVerwG, Beschl. v. 15. Juli 2022 - 4 B 33.21 -) sowie zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung 2014 (Neubau und Anbau an Villa - VG Dresden, Urt. v. 4. Juni 2019 - 4 K 1864/15 - Senatsurt. v. 20. Juli 2021 - 1 A 1039/19 - BVerwG, Beschl. v. 15. Juli 2022 - 4 B 32.21 -) blieben erfolglos.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2023 - A 12 S 2575/21

    Maßgebliche Zeitpunkte für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.2023 - 13 S 569/23

    Streitwertbemessung bei Normenkontrollanträgen gegen die Ausweisung von

  • BVerwG, 15.08.2023 - 1 B 3.23
  • OVG Sachsen, 19.01.2023 - 1 B 216/22

    Satzung; Ausfertigung; Veränderungssperre; einstweilige Anordnung; schwerer

  • OVG Bremen, 14.11.2023 - 1 LA 242/23

    Alternativbegründung; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Darlegung einer

  • BVerwG, 23.08.2023 - 4 BN 6.23

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision;

  • BVerwG, 27.03.2023 - 1 B 72.22

    Rüge eines Anhörungsmangels

  • VGH Bayern, 21.12.2022 - 15 ZB 22.2199

    Klage auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen Luft-Wärmepumpe

  • OVG Bremen, 23.05.2023 - 1 LA 184/22

    Aufhebung des Bescheids über das Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung der

  • BVerwG, 29.03.2023 - 1 B 75.22

    Vertriebenenrechtliche Bedeutung des Stichtages 22. Juni 1941 als des Beginns der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.11.2022 - 1 L 115/22

    Widerrufs einer Altersteilzeitbewilligung - Arbeitszeit

  • OVG Bremen, 08.05.2023 - 1 LA 28/23

    Darlegungsanforderungen an eine Gehörsverletzung und eine grundsätzliche

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